Page d'accueil
 
Die Aufgaben der NERAS sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt

(Die offiziellen Texte sind auf dem website des Belgisches Staatsblatt verfügbar, in Französisch auf in Niederländisch) :

Gesetz vom 8. August 1980 (wurde im Belgischen Staatsblatt vom 15. August 1980 veröffentlicht);
Königlicher Erlass vom 30. März 1981 (Belgisches Staatsblatt vom 5.5.81);
Gesetz vom 11. Januar 1991 (Belgisches Staatsblatt vom 12.2.91);
Königlicher Erlass vom 16. Oktober 1991 (Belgisches Staatsblatt vom 22.11.91);
Gesetz vom 12. Dezember 1997 (Belgisches Staatsblatt vom 18.12.97);
Königlicher Erlass vom 31. Mai 2000 (Belgisches Staatsblatt vom 27.7.2000);
Königlicher Erlass vom 20. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 30.08.2001);
Programmgesetz vom 30. Dezember 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 31.12.2001);
Gesetz vom 2. August 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 25.12.2002);
Königlicher Erlass vom 18. November 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 3.12.2002);
Programmgesetz vom 24. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 31.12.2002);
Königlicher Erlass vom 24. März 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 28.03.2003);
Königlicher Erlass vom 4. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 22.04.2003);
Gesetz vom 11. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 15.07.2003).

Verbundene Gesetzgebung

Königlicher Erlass vom 20. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 30.08.2001) bezüglich der allgemeine Verordnung über den Schutz der Bevölkerung von den Arbeitern und von der Umwelt gegen die Gefahr der ionisierenden Strahlungen (Dieser Text kann auf dem website des AFCN - FANC gefunden worden, nur in Französisch oder in Niederländisch verfügbar).



Schritt für Schritt Sicherheit
Zur sachgerechten Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben hat die NERAS ein Entsorgungssystem entwickelt, das jederzeit Sicherheit garantiert. Das System umfasst alle Aspekte der Entsorgung der radioaktiven Abfälle:

die Inventarisierung,
die Abholung und den Transport,
die Verarbeitung,
die Zwischenlagerung,
die Endlagerung,
Aufträge im Bereich der Ausserbetriebnahme und Entsorgung von Anlagen sowie der Entsorgung angereicherter Spaltstoffe.

Das Entsorgungssystem beruht im Wesentlichen auf zwei Prinzipien:
Einkapselung der radioaktiven Stoffe, um sie von Mensch und Umwelt so lange zu isolieren, bis deren Radioaktivität so gut wie erloschen ist;
Abschirmung der ionisierenden Strahlung. 

Am 6. Juni 2003 hat NERAS ein Memorandum an den Ausbilder der heutigen föderalen Regierung zukommen lassen. In diesem Dokument hebt der Organismus die Prioritäten der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in Belgien hervor, das seines Erachtens Gegenstand einer Regierungsentscheidung im Laufe der nächsten Legislatur sein müsste. Der Text ist in Französisch oder in Niederländisch verfügbar.


Qualitätssicherung

Die NERAS überprüft dieses Entsorgungssystem fortwährend, verfolgt aufmerksam die aktuellen technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen und wendet sie an, wenn angepasst. Die NERAS hat für jeden Teilschritt der Entsorgung ein umfangreiches Qualitätssicherungsprogramm entwickelt. Sie achtet darüber hinaus darauf, dass sowohl die eigenen Mitarbeiter wie auch die von uns beauftragten Organisationen ihre Aufgaben so effizient wie möglich und zu einem angemessenen Preis ausführen. Die NERAS hat die Möglichkeit, ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln auszuführen oder deren Ausführung Unterlieferanten oder ihren Tochterunternehmen anzuvertrauen, jedoch unter ihrer Verantwortlichkeit. Belgoprocess z.B. ist eine Tochtergesellschaft der NERAS mit Sitz in Dessel, deren Aufgabe die zentrale Verarbeitung und die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle ist.

Alle bei der NERAS im Rahmen ihres Auftrags getroffenen Entscheidungen werden zuvor sorgfältig geprüft. Die NERAS kann sich dabei von externen Sachverständigen der verschiedenen technischen und wissenschaftlichen Fachrichtungen beraten lassen.


Staatliche Aufsicht

Da die NERAS eine öffentliche Einrichtung ist, erstattet sie in regelmäßigen Abständen dem zuständigen Minister Bericht, d.h. dem für Energie verantwortlichen Minister. Die NERAS legt ebenfalls dem Parlament einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

Verschiedene belgische Behörden ûberwachen die Aktivitäten, die mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu tun haben, und sind somit auch für die Aufsicht der NERAS verantwortlich:
das Ministerium der Wirtschaftsangelegenheiten, Dienststelle Energie
das Bundesamt für Nuklearkontrolle (Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle, FANC / Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire, AFCN)