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Klärung des Umfangs des Planvorschlags und des zur Konsultation vorgelegten SEA der NERAS

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In Belgien wurde noch keine Entscheidung über die Endbestimmung von hochaktiven und/oder langlebigen Abfällen getroffen. Die Festlegung einer nationalen Politik in diesem Bereich ist eine Verpflichtung im Rahmen der EU-Richtlinie 2011/70/Euratom. Als Reaktion darauf schlug die NERAS das Prinzip der geologischen oder unterirdischen Lagerung auf belgischem Gebiet als Behandlungslösung und Endbestimmung für diese Abfälle vor.

Die geforderte Entscheidung ist daher der allererste Schritt bei der Entscheidung, was Belgien mit diesen Abfällen zu tun gedenkt. Vorschläge für konkrete Pläne, wo, wann und wie dies geschehen soll, werden Gegenstand von Beschlussvorschlägen in späteren Phasen sein.

Die NERAS bestätigt, dass sie nicht Urheberin der geografischen Karte ist, die in bestimmten Medien verbreitet wird und potenzielle Standorte angibt. Die NERAS weist darauf hin, dass der Prozess der Standortwahl für eine Endlagerungsstätte nicht auf der Tagesordnung für diesen Vorschlag und die Konsultation steht. Die dem Plan beiliegende Umweltverträglichkeitsprüfung erwähnt nur solche Aufnahmegesteine, die aufgrund der internationalen Praxis theoretisch für eine Lagerung in Belgien in Betracht kommen könnten. Es handelt sich also um eine allgemeine Beschreibung der belgischen Geologie.

Da Geologie, Standort, Durchführungsmethode und Zeitplan nicht bekannt sind, müssen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in diesem Stadium auf allgemeiner Ebene erfolgen. Die Umweltauswirkungen werden im Laufe der Entwicklung der Lösung immer detaillierter bewertet werden. Diese Bewertungen, gegebenenfalls einschließlich grenzüberschreitender Auswirkungen und damit zusammenhängender öffentlicher Konsultationen, werden zu gegebener Zeit im Einklang mit den bestehenden nationalen und internationalen Anforderungen organisiert.

Der SEA-Beratungsausschuss, der gemäß dem Gesetz vom 13. Februar 2006 die Umweltverträglichkeitsprüfung auswertet, legte im November 2019 im Rahmen einer ersten Analyse fest, dass eine Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt weder notwendig noch möglich ist, da die geografische Abgrenzung und das geologische Umfeld des NERAS-Vorschlags noch nicht festgelegt sind. Im Interesse größtmöglicher Transparenz, im Geiste guter Zusammenarbeit und auf Empfehlung des SEA-Beratungsausschusses hat die NERAS alle SEA-/Aarhus-/Espoo-Kontaktstellen auf der Ebene der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar nach Beginn der öffentlichen Konsultation, d.h. am 15. April 2020, informiert. Die NERAS kündigte auch die Konsultation der Öffentlichkeit auf der Website des nationalen Portals des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsprozessen und den Zugang zur Justiz in Umweltfragen an.